Technische Verwaltung:
Ø Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen i. d. R. bis zu einer Höhe von € 1.500,00 je Einzelmaßnahme. Darüber hinaus nur in Absprache mit dem Auftraggeber oder einem seiner Vertreter. Hiervon ausgenommen sind Aufträge, die in Zusammenhang mit der Abwicklung von Versicherungsschäden stehen und die Bestellung von Brennstoffen (Öl).
Ø Abschluss und Änderung von Wartungsverträgen
Ø Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem Auftraggeber.
Ø Abwicklung von Versicherungsschäden und Durchführung von Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen